Entscheidungshilfe
Was kosten KI-Implementierung und Prozessautomatisierung?
Der Aufwand hängt vom abgegrenzten Prozess, Ihren Daten und der Verbindung zu bestehenden Systemen ab. Für eine brauchbare Entscheidung müssen Sie einmalige Ausgaben, laufenden Betrieb und interne Arbeit getrennt betrachten. Weniger Bearbeitungszeit schafft zunächst Kapazität – sie ist nicht automatisch eine geringere Zahlung.
Aufwand für einen konkreten Ablauf einschätzen lassenWorauf es ankommt
- Eine Schätzung braucht den konkreten Ablauf und seine Ausnahmen; diese Seite nennt keinen Angebotspreis.
- Freigesetzte Arbeitszeit und tatsächlich vermeidbare Ausgaben dürfen nicht doppelt als Nutzen gerechnet werden.
- Ein ungünstiges Szenario gehört zur Entscheidung, ebenso eine Grenze für den Pilot und ein klarer Abbruchpunkt.
Drei Arten von Aufwand sichtbar machen
Zur Vorbereitung gehören Prozessaufnahme, Datenprüfung und die Definition eines ersten Tests. Die Umsetzung umfasst je nach vereinbartem Umfang Anbindung, Regeln, Datenaufbereitung, Tests und Übergabe. Ein Demonstrator mit wenigen Beispielen ist deshalb nicht mit einem betreibbaren Workflow gleichzusetzen.
Nach der Einführung können Softwarezugänge, Verbrauch, technische Wartung und erneute Tests anfallen. Intern bleiben Freigaben, Ausnahmen, Quellenpflege und die Verantwortung für Änderungen. Welche externe Betreuung enthalten ist, wird ausdrücklich vereinbart; Ihre fachliche Mitarbeit verschwindet dadurch nicht.
- Einmalig extern: Aufnahme, Umsetzung, Test und vereinbarte Übergabe.
- Einmalig intern: Anforderungen klären, Testfälle prüfen und die Arbeit umstellen.
- Laufend extern: tatsächlich benötigte Dienste und vereinbarte technische Leistungen.
- Laufend intern: Prüfung, Korrekturen, Pflege und fachliche Entscheidungen.
Was eine Schätzung verändert
Ein vorhandener, freigegebener Import kann den Anschluss vereinfachen; fehlende Schnittstellen oder unklare Rechte können einen anderen Ablauf nötig machen. Unterschiedliche Dokumentformate, fehlende Pflichtangaben und viele Ausnahmen erhöhen die Prüf- und Pflegearbeit. Diese Faktoren sollten vor einer Preisfestlegung sichtbar werden.
Auch eine geringe Fallzahl verändert die Entscheidung: Der feste Einrichtungsaufwand verteilt sich auf weniger Vorgänge. Vorhandene Standardsoftware oder eine manuelle Verbesserung kann dann die passendere Lösung sein. Ein neues Modell allein löst weder eine unklare Zuständigkeit noch eine fehlende Datenquelle.
Ein ausdrücklich hypothetisches Rechenbeispiel
Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Rechenannahmen für die Vorbereitung von Dokumentvorgängen. Sie sind weder Erfahrungswerte, Marktpreise noch ein Angebot von Toni Kritz. Beide Szenarien betrachten zwölf volle Betriebsmonate bei konstanten Annahmen; Einführungsdauer, Steuern, Finanzierung und Änderungen im Zeitverlauf werden nicht modelliert. Eurobeträge sind Beispielbeträge ohne Umsatzsteuerbetrachtung und müssen in einer echten Rechnung auf eine einheitliche Zahlungsbasis gebracht werden.
Die verbleibenden Minuten enthalten bereits die normale Prüfung und Nacharbeit. Zusätzlich aufgeführte Pflegestunden werden nur einmal abgezogen. Der angenommene externe Exportdienst ist eine getrennte, potenziell kündbare Ausgabe; er vergütet nicht dieselbe eigene Bearbeitungszeit. In einem echten Betrieb darf dieser Betrag nur angesetzt werden, wenn die Ausgabe nachweislich und im betrachteten Zeitraum entfällt.
- Freie Stunden pro Monat = Fallzahl × (Minuten vorher − Minuten nachher) ÷ 60 − zusätzliche Pflegestunden.
- Kapazitätswert = freie Stunden × angenommener Stundenwert. Das ist ein eigener Bewertungsmaßstab, kein Zahlungseingang.
- Monatliche Zahlungsdifferenz = tatsächlich vermeidbare externe Ausgaben − zusätzliche laufende Ausgaben.
- Zahlungsdifferenz nach zwölf Monaten = Monatsdifferenz × 12 − einmalige externe Einrichtung.
- Amortisationsmonate = einmalige externe Einrichtung ÷ positive Monatsdifferenz; bei null oder negativem Wert keine zahlungsbezogene Amortisation.
Basisfall: Kapazität und Zahlungswirkung getrennt
Fiktive Annahme: Ein Büro verarbeitet 600 Dokumentvorgänge pro Monat. Eine vorbereitete Erfassung verkürzt die Bearbeitung von acht auf drei Minuten je Vorgang, einschließlich Freigabe und üblicher Nacharbeit. Zusätzlich braucht die Pflege vier Stunden pro Monat. Ein separat berechneter Exportdienst könnte durch die Umstellung entfallen, sofern sein Vertrag tatsächlich kündbar ist. Diese externe Ausgabe ist nicht der Wert der unten berechneten Arbeitszeit.
| Größe und Einheit | Annahme oder berechnetes Ergebnis |
|---|---|
| Vorgänge pro Monat | 600 |
| Bearbeitung heute / künftig | 8 / 3 Minuten je Vorgang, inklusive Prüfung und Nacharbeit |
| Zusätzliche interne Pflege | 4 Stunden pro Monat |
| Arbeitszeit heute / künftig | 80 / 34 Stunden pro Monat, künftig inklusive Pflege |
| Freigesetzte Kapazität | 46 Stunden pro Monat |
| Angesetzter Kapazitätswert | 40 Euro je Stunde; ergibt 1.840 Euro pro Monat als Rechenwert, keine Auszahlung |
| Einmalige externe Einrichtung | 3.000 Euro |
| Interne Einführung | 24 Stunden einmalig; 960 Euro Kapazitätswert separat |
| Vermeidbare externe Ausgabe | 400 Euro pro Monat; unabhängig von der eigenen Arbeitszeit |
| Zusätzliche laufende Ausgaben | 150 Euro pro Monat |
| Monatliche Zahlungsdifferenz | 250 Euro |
| Zahlungsdifferenz nach zwölf Monaten | 0 Euro, einschließlich einmaliger externer Einrichtung |
| Zahlungsbezogene Amortisation | 12 Monate bei unveränderten Annahmen |
Ungünstiger Fall: Kapazität und Zahlungswirkung getrennt
Fiktive ungünstige Annahme: Es kommen nur 300 Vorgänge pro Monat vor. Unterschiedliche Belege führen zu mehr Rückfragen: sechs Minuten Bearbeitung je Vorgang bleiben, dazu sechs Stunden monatliche Pflege. Der separate Exportdienst muss weiter genutzt werden; deshalb entfällt keine externe Ausgabe. Höherer Verbrauch und zusätzliche technische Betriebsleistungen erhöhen die laufenden Ausgaben auf 200 Euro. Unter diesen Annahmen ist ein kleinerer Prozesszuschnitt oder der Verzicht auf die Umsetzung sinnvoll.
| Größe und Einheit | Annahme oder berechnetes Ergebnis |
|---|---|
| Vorgänge pro Monat | 300 |
| Bearbeitung heute / künftig | 8 / 6 Minuten je Vorgang, inklusive Prüfung und Nacharbeit |
| Zusätzliche interne Pflege | 6 Stunden pro Monat |
| Arbeitszeit heute / künftig | 40 / 36 Stunden pro Monat, künftig inklusive Pflege |
| Freigesetzte Kapazität | 4 Stunden pro Monat |
| Angesetzter Kapazitätswert | 40 Euro je Stunde; ergibt 160 Euro pro Monat als Rechenwert, keine Auszahlung |
| Einmalige externe Einrichtung | 3.000 Euro |
| Interne Einführung | 24 Stunden einmalig; 960 Euro Kapazitätswert separat |
| Vermeidbare externe Ausgabe | 0 Euro pro Monat; unabhängig von der eigenen Arbeitszeit |
| Zusätzliche laufende Ausgaben | 200 Euro pro Monat |
| Monatliche Zahlungsdifferenz | -200 Euro |
| Zahlungsdifferenz nach zwölf Monaten | -5.400 Euro, einschließlich einmaliger externer Einrichtung |
| Zahlungsbezogene Amortisation | Unter diesen Annahmen keine Amortisation |
Welche Entscheidung folgt daraus?
Im Basisfall ergeben sich 46 Stunden monatliche Kapazität und 250 Euro positive Zahlungsdifferenz. Nach zwölf Monaten deckt die angenommene Zahlungsdifferenz genau die einmalige externe Einrichtung. Die zusätzlichen 24 internen Einführungsstunden bleiben eine eigene Belastung. Der Kapazitätswert wird nicht noch einmal in die Zahlungsrechnung addiert.
Im ungünstigen Fall bleiben nur vier Stunden Kapazität monatlich, während die Ausgaben um 200 Euro pro Monat steigen. Einschließlich Einrichtung beträgt die Zahlungsdifferenz nach zwölf Monaten minus 5.400 Euro. Unter diesen Annahmen gibt es keine zahlungsbezogene Amortisation. Ein Betrieb müsste einen anderen, gesondert belegten Nutzen haben oder den Umfang ändern; die Rechnung rechtfertigt kein automatisches Weiterbauen.
Alle angezeigten Ergebnisse sind auf höchstens zwei Dezimalstellen gerundet; die Beispielwerte ergeben hier ganze Zahlen. Für Ihren Prozess sollten Sie zunächst Fallzahl, Bearbeitungs- und Nacharbeitszeit messen. Freie Stunden haben erst dann praktischen Wert, wenn klar ist, welche andere sinnvolle Arbeit damit erledigt wird.
Angebote und Pilot anhand desselben Umfangs vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur die Einrichtungssumme. Ein Angebot sollte erkennen lassen, welche Fälle, Schnittstellen, Tests und Übergabeleistungen enthalten sind, welche laufenden Ausgaben hinzukommen und wer Änderungen trägt. Fragen Sie auch nach dem Zugang zu Daten, Regeln und Testfällen bei einem späteren Anbieterwechsel.
Begrenzen Sie den ersten Versuch auf eine Aufgabe mit nachvollziehbarer Ausgangslage. Vereinbaren Sie vorab, welche Qualität und welcher Gesamtaufwand mindestens erreicht werden müssen, wie lange oder mit welchem Budget getestet wird und wer über Ende, Anpassung oder Ausweitung entscheidet. Ein Pilot darf ohne Anschlussprojekt enden.
Der nächste Schritt
Aufwand für einen konkreten Ablauf einschätzen lassen
Diese Vorbereitung können Sie für Ihre Anfrage übernehmen. Eine Budgetgrenze ist hilfreich, aber optional. Die Beschreibung erzeugt noch kein verbindliches Angebot; sensible Belege sind für den ersten Kontakt nicht nötig.
- Prozessanfang und gewünschtes nutzbares Ergebnis: …
- Fallzahl pro Monat und heutige Bearbeitungszeit einschließlich Nacharbeit: …
- Beteiligte Systeme, bekannte Schnittstellen und Datenquellen: …
- Häufige Ausnahmen, Qualitätsanforderung und zuständige Person: …
- Vorhandene laufende Ausgaben, mögliche Vertragsgrenzen und gewünschter Pilotumfang: …